Fristlose Kündigung – Anwalt für Arbeitsrecht in Siegen
Kostenlose Ersteinschätzung: Rufen Sie jetzt an, bevor Fristen ablaufen.
Tel.: +49 (0) 271 38 75 77 41
Was bedeutet eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB?
Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
- Pflichtverletzung von erheblichem Gewicht (z. B. Diebstahl, grobe Beleidigung, Vertrauensbruch).
- Interessenabwägung: Ist die sofortige Beendigung wirklich notwendig oder wäre eine Abmahnung oder Versetzung ausreichend?
Fehlt eine dieser Voraussetzungen oder wird die Kündigung formfehlerhaft ausgesprochen, ist sie unwirksam – und kann erfolgreich angegriffen werden.
Nach dem Gesetz hat der Arbeitgeber nur zwei Wochen Zeit, ab Kenntnis des Kündigungsgrundes fristlos zu kündigen. Verpasst er diese Frist, ist die Kündigung regelmäßig nicht haltbar.
Weitere typische Fehler:
- fehlende Betriebsratsanhörung
- unvollständige Dokumentation
- unpräzise Begründung
- fehlende Abmahnung
Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Siegen prüfe ich, ob diese Voraussetzungen eingehalten wurden – und finde genau dort Ihre Angriffsflächen.
Arbeitszeitbetrug, Diebstahl, Spesenmanipulation
Beleidigung, Bedrohung, Mobbing
Unerlaubte Nebentätigkeit, Geheimnisverrat
Bei der Tatkündigung behauptet der Arbeitgeber eine gesicherte Pflichtverletzung, bei der Verdachtskündigung nur einen dringenden Verdacht.
Wir prüfen:
- Wurde der Arbeitnehmer korrekt angehört?
- Liegen Beweise oder nur Vermutungen vor?
- Wurde die Zwei-Wochen-Frist gewahrt?
Schon kleine Ermittlungsfehler oder unvollständige Anhörungen führen zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Die Abmahnung ist häufig Pflichtvoraussetzung. Fehlt sie, kann die Kündigung scheitern.
Wir argumentieren für:
- mildere Maßnahmen (Versetzung, ordentliche Kündigung),
- lange Betriebszugehörigkeit,
- soziale Aspekte (Unterhaltspflichten, Krankheit).
Diese Faktoren nutzen wir, um die Unverhältnismäßigkeit der fristlosen Kündigung überzeugend darzulegen.
Unsere Zielhierarchie:
- Weiterbeschäftigung, wenn die Kündigung unwirksam ist.
- Vergleich: Umwandlung in ordentliche Kündigung, neutrale Zeugnisformel, Beendigungsdatum zum Monatsende.
- Abfindung: abhängig von Prozessrisiko, Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer.
Wir führen Sie taktisch und rechtssicher durch jede Verhandlung. Ihre ersten Schritte nach einer fristlosen Kündigung
Handeln Sie in den ersten 72 Stunden, um Ihre Rechte zu sichern:
- Kündigungsschreiben dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Zustellart).
- Arbeitsvertrag, Abmahnungen, E-Mails und Zeugen sichern.
- Frist für die Kündigungsschutzklage (3 Wochen) einplanen.
- Agentur für Arbeit informieren (Meldepflicht).
- Keine Aufhebungsverträge ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben.
Bei einer fristlosen Entlassung droht eine Sperrzeit von 12 Wochen. Durch kluge Klage- und Vergleichsstrategien (z. B. Beendigungsdatum zum Monatsende, keine verhaltensbedingte Begründung) vermeiden wir Nachteile beim Arbeitslosengeld.
Für Schwangere, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder gelten strenge Zustimmungs- und Anhörungspflichten. Werden diese verletzt, ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Die Rechtsanwaltskanzlei Koshy mit Sitz in Siegen vertritt Mandanten bundesweit in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
FAQ – Häufige Fragen zur fristlosen Kündigung
Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang – wir reichen die Klage fristgerecht ein.
Muss der Arbeitgeber mich vorher abmahnen?
In vielen Fällen ja. Ohne Abmahnung fehlt oft die Negativprognose.
Was ist der Unterschied zwischen Verdachts- und Tatkündigung?
Tatkündigung = gesicherte Pflichtverletzung. Verdachtskündigung = dringender Verdacht – nur nach Anhörung zulässig.
Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Ja, aber durch Klage und Vergleich lässt sich das meist vermeiden.
Kann ich trotz fristloser Kündigung eine Abfindung erhalten?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht grundsätzlich nicht.
In der Praxis verhandeln wir jedoch häufig erfolgreich Abfindungen – insbesondere dann, wenn die fristlose Kündigung formelle Fehler aufweist oder die Beweislage des Arbeitgebers schwach ist.
Vertreten Sie mich auch außerhalb von Siegen?
Ja, wir sind bundesweit tätig – digital, effizient und persönlich.
Wir prüfen für Sie:
✔ wichtiger Grund nach § 626 BGB
✔ Abmahnung & Anhörung
✔ Fristen & Sperrzeit
✔ Abfindung & Zeugnis